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AUS- UND WEITERBILDUNG ALS SCHLÜSSELQUALIFIKATION.

Inhaltsverzeichnis

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Wir führen für Sie Schulungen durch, in welchen wir auf Wunsch, ein auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Konzept einfließen lassen. Im Anschluss erstellen wir Teilnehmerlisten und Zertifikate, welche Ihnen als Nachweis gegenüber dem Hersteller oder Behörden dienen. Gerne führen wir für Sie auch Inhouse-Schulungen oder Wochenseminare durch. 

Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot in welchem wir die Abläufe in Ihrem Betrieb berücksichtigen. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung.

Zertifikatsschulung - Sachkunde an Klimaanlagen

Seit dem 01.08.2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, müssen die Sachkunde für diese Tätigkeiten nachweisen. 

Nach erfolgreicher Teilnahme erhält der Teilnehmer*innen ein Zertifikat, mit dem die gesetzliche geforderte Sachkunde bei Arbeiten an Klimaanlagen nach der gültigen EU-Verordnung nachgewiesen wird. 

Der Sachkundenachweis ist anerkannt nach § 5 Abs.2 und 3 Chem.-Klimaschutz.-Verordnung in Verbindung mit den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 307/2008

Inhalte:

  • Verordnung (EG) Nr. 517/2014, Richtlinie 2006/40/EG 
  • Verordnung (EG) Nr. 307/2008, ChemKlimaschutzV 
  • Verordnung (EG) Nr. 706/200 
  • Physikalische Grundlagen der Klimatechnik 
  • Aufbau einer Kälteanlage, Funktion Kältemittelkreislauf Eingesetzte Kältemittel in der Klimaanlage 
  • Arbeiten mit einer Service- und Recyclingstation 
  • Durchführung einer Anlagenwartung 
  • Arbeitssicherheits-Vorschriften

Lehrgangsinhalte Wartungsdienst Schulung

Kundenzufriedenheit und –bindung erfordern die nachhaltige Sicherstellung der betrieblichen Werkstattqualität. Regelmäßige Wartungsdienstschulungen sind der Garant für gleichbleibende Qualität, festigen die Kundenzufriedenheit und leisten somit ihren Beitrag für zufriedene,loyale Kunden. Die Durchführung von regelmäßigen Wartungsdienstschulungen werden vom Mercedes-Benz Vertrieb überprüft. Schulungsnachweise gelten als Nachweisdokument und sind auf Verlangen vorzulegen.

Wartungsdienstschulungen werden in zwei Kategorien unterschieden

WD-Grundschulungen sind alle drei Jahre durchzuführen. Ebenfalls müssen neue Mitarbeiter, bevor sie eigenständig Wartungsaufgaben übernehmen unterwiesen werden. Die Teilnehmer werden mit den Abläufen, Prozessen, Herstellervorgaben und Rahmenbedingungen der Wartung vertraut gemacht. 

WD–Aufbauschulungen sind regelmäßig, mindestens einmal im Jahr durchzuführen. Schwerpunktthemen sind Neuerungen und Änderungen bei der Fahrzeugtechnik sowie Kundenzufriedenheit. 
Die Schulung wird als Onlineschulung angeboten.
Die Durchführung erfolgt in unseren modernen Schulungsräumen in MS, OS, BI. Alternativ schulen wir Ihre Mitarbeiter in Ihrem Betrieb vor Ort. Bitte sprechen Sie uns an.

Sicherheitseinweisung Hochvolt

Im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit sind Nutzer:innen von (Dienst-)Fahrzeugen grundsätzlich in deren Führung zu unterweisen (siehe hierzu §35 der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 70). Für Hochvoltfahrzeuge, darunter fallen auch Hybridfahrzeuge wird zusätzliche eine Einweisung durch die DGVU Information 200-005 Kapitel V Abschnitt 1 gefordert. 

Mit unserer Sicherheitseinweisung Hochvolt haben Sie die Gewissheit, die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu erfüllen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Unterweisung online oder bei Ihnen vor Ort als Inhouse-Schulungb durchzuführen. 

Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer:innen ein Zertifikat, welches Ihnen als Nachweis gegenüber der Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt dient. Die Gültigkeit der Unterweisung beträgt zwölf Monate und muss jährlich aufgefrischt werden, andernfalls erlischt die Berechtigung zum Führen von Dienstfahrzeugen.

Lehrgangsinhalte

  • Gesetzliche Grundlagen der Sicherheitseinweisung 
  • Definition und Arten von Hochvoltanlagen 
  • Identifikation von und Umgang mit Hochvoltfahrzeugen 
  • Gefahren der Elektrizität 
  • Sicherheitsregeln, Erste Hilfe 
  • Wissenscheck
Zielgruppe - Alle Nutzerinnen von Dienst-, Kunden- und sonstigen im Besitz des Autohauses befindlichen Fahrzeugen, die keine Arbeiten am Hochvoltsystem durchführen: z. B. Kfm-Angestellte, Auszubildene, Verkäufer, Aushilfen etc.

Schulung zur Abgasuntersuchung (AU)

Alle drei Jahre sind Sie verpflichtet die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter für die AU nachzuweisen. Wir bieten Ihnen den offiziellen Prüflehrgang für Otto-Motoren, Diesel < 7,5t (Pkw) und Diesel >2,8t (Lkw) nach den gesetzlichen Bestimmungen für Erstbeantrager und Wiederholer an. Mit unseren Lehrgängen bringen Sie das Wissen Ihrer Mitarbeiter auf den neuesten Stand und erfüllen die Vorgaben der zuständigen Handwerkskammer. Nach erfolgreicher Teilnahme an der AU-Schulung erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat, welches Ihren Betrieb zur weiteren Durchführung der AU berechtigt.

Lehrgangsinhalte

  • Rechtliche Grundlagen, Vorschriften, Richtlinien 
  • Fahrzeugidentifikation, Dokumentation, Qualitätssicherung 
  • Zusammenhang Technik und Emission 
  • Systeme zur Abgasnachbehandlung, OBD-Systeme 
  • Alternative Antriebskonzepte 
  • Durchführung einer AU, Erfahrungsaustausch 
  • Abschlußprüfung

Sachkundelehrgang für pyrotechnische Arbeitsmittel

Priorität. Der Umgang mit Airbag und Gurtstraffern der Kategorie P1 ist aus diesem Grund nur Personen mit entsprechender Schulung gestattet. Hierfür ist die eingeschränkte Fachkunde nach §4 Abs.2 der 1. Sprengstoffverordnung nachzuweisen. Dass mit dieser Weiterbildung erworbene Zertifikat gilt als Sachkundenachweis gem. §19 SprengG. Es gilt ebenfalls als Nachweis zur Bestellung einer verantwortlichen Fachkraft gemäß §14 SprengG gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern.

Lehrgangsinhlate

  • Entwicklung der Pyrotechnik im Fahrzeug 
  • Übersicht, Aufbau und Funktion von Airbag und Gurtstraffer 
  • Vorgehensweise beim Ein- und Ausbau 
  • Rechtsgrundlagen (§14 und §19 SprengG.) 
  • Verwenden, Verbringen, Aufbewahren und Entsorgen pyrotechnischer Gegenstände 
  • Erwerben, Vertreiben und Überlassen von pyrotechnischen Arbeitsmitteln 

Zielgruppen sind alle Personen die Umgänge mit pyrotechnischen Systemen haben, dies sind u. a. Meister u. Gesellen aus der Werkstatt sowie Mitarbeiter die Lagerung, Transport, Verpackung und Montage verantworten.

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